Auszug aus einem Infoblatt der DEKRA
Änderung FzArt Pkw in Wohnmobil

Gemäß § 19 Abs.2 Nr. 1 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis des Fz, wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte FzArt geändert wird.

Der Umbau eines Pkw Kombi in ein SoKfz Wohnmobil stellt eine Änderung der FzArt in diesem Sinne dar, so daß für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO ein Gutachten eines aaS beigebracht werden muß.

Einstufungskriterien

Um einen Pkw Kombi nach erfolgtem Umbau als Sonstiges Kfz Wohnmobil einstufen zu können, muß folgende festeingebaute Mindestausstattung im Wohnteil vorhanden sein:

Der visuelle Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raums muß gegeben sein, wobei eine volle Stehhöhe nicht gefordert werden kann.

Vorschriften und Richtlinien (Auswahl)

StVZO, insbesondere §§ 20, 21, 25, 30, 35a, 42

FzTVO in Verbindung mit TA Nr. 27 und 29 (Heizungen/Scheiben) VkBI 1990 S. 231 bzw. 1988 S. 679, KIRSCHBAUM StVZO-Kommentar

VdTÜV-Merkblatt 740 - Wohnmobil

DVGW-Arbeitsblatt G 607 – Flüssiggas

Abnahme des ordnungsgemäßen Umbaus Kriterien und Prüfmerkmale

Material der Außenteile

Ausstattung

Einstiege/Notausstiege/Fenster

Sitze und Sicherheitsgurte (Verankerungen)

Abgas- und Geräuschverhalten

Flüssiggasanlagen

Das Leergewicht muß nach dem Umbau neu ermittelt werden, dazu gehören:

Eintragung in den FzBrief durch aaS

Unter Ziff. 33 sollten die baulichen Veränderungen beschrieben werden, welche für die Änderung der FzArt relevant bzw. erforderlich sind.

Eintragungsbeispiel

Schl.-Nr.

Ziff. 1: SO.KFZ WOHNMOBIL 1605 (Fz- und 1 4 Aufbauart)

SCHADSTOFFARM E2

Ziff. 9: - (Ladefläche)

Ziff. 12: 4 (Sitzplätze)

Ziff. 13: Länge: 5210 Breite: - Höhe: 2100 (Maße)

Ziff. 14: 1210 (Leergewicht)

Ziff. 33: M.ZUSATZHEIZ.,PRUEFZ.:S 221 *

Wird das zulässige Gesamtgewicht erhöht, muß auch diese Änderung im FzBrief dokumentiert werden (zul. Achslasten, zul. Gesamtgewicht, evtl. Kennzeichnung der geänderten Feder).

Fahrzeuge mit nicht fest installierter Einrichtung, welche nur wahlweise als Wohnmobil ausgerüstet werden, behalten ihre ursprüngliche FzArt. Der wahlweise Rüstzustand wird durch den aaS unter Ziff. 33 des FzBriefs eingetragen.

Quelle: DEKRA

© ulis
aktualisiert am
26.11.02

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